Klar Nutzungsbedingungen
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- Abschnitt 3a. Support: Unregelmäßigkeiten bei den Support-Zeiten zwischen der englischen und der deutschen Fassung der Nutzungsbedingungen wurden angeglichen, um eine einheitliche Servicezeiten in beiden Sprachvarianten zu gewährleisten.
Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung der Business Intelligence Software as a Service “Klar” (nachfolgend „Klar“), welche von der Klar Insights GmbH, Marktstr. 18, 80331 Munich, Germany (nachfolgend "Klar Insights" oder „wir“) zur Verfügung gestellt und vom Kunden genutzt wird. Die Implementierung einer Schnittstellenintegration in die bestehende Systemlandschaft des Kunden liegt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Nutzungsbedingungen und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
1. Geltungsbereich
a. Klar Insights erbringt Leistungen und stellt Klar ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen sowie etwaiger zusätzlicher Bedingungen, die im jeweiligen Bestellformular beschrieben sind zur Verfügung. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Klar Insights und ihren Kunden, d. h. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachstehend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB werden auf Basis dieser Nutzungsbedingungen nicht abgeschlossen.
b. Spätestens mit der Entgegennahme der vereinbarten Leistung gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Klar Insights der Geltung solcher Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
c. Zwischen den Parteien im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.
d. Für zusätzliche Leistungen von Klar Insights, insbesondere Lizenzen, weiteren Support, Integration und/oder zusätzliche Dienstleistungen ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag unabhängig von solchen zusätzlichen Vereinbarungen gilt und dass die Leistung von Klar Insights unter diesem Vertrag keine Auswirkungen auf solche Vereinbarungen über zusätzliche Leistungen hat und umgekehrt.
2. Bereitstellung von Klar / Dokumentation / Leistungsänderungen
a. Klar Insights stellt die aktuelle Version von Klar als SaaS-Service zur Nutzung gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und im unter www.getklar.com abrufbaren Leistungsumfang auf einer von Klar Insights oder seinen Subunternehmern bereitgestellten Serverinfrastruktur (nachfolgend "Server" genannt) für den im Bestellformular beschriebenen Abonnementzeitraum zur Verfügung.
b. Die Anmeldung bei Klar erfolgt über eine OAuth-Verifizierung (z.B. (Login mit Google-Anmeldedaten über Google) Klar Insights verarbeitet oder speichert also keine Zugangsdaten des Kunden sondern nimmt lediglich eine Zuordnung des Accounts des Kunden mit der vom Kunden genutzten E-Mail- Adresse vor. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Anwendung über ein Web-Frontend zu erreichen.
c. Es ist in jedem Fall ein Account erforderlich, um Zugang zu Klar zu erhalten und Klar zu nutzen. Klar Insights stellt dem Kunden einen Account zur Verfügung, nachdem der Kunde diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt hat. Der Account ist nicht übertragbar. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die unter dem Account des Kunden durchgeführt werden.
d. Klar Insights stellt dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages die Dokumentation für Klar in elektronischer Form als Knowledgebase zur Verfügung. Eine gedruckte Dokumentation ist nicht Gegenstand des Vertrages und nicht geschuldet.
e. Klar Insights kann Klar (einschließlich der Systemanforderungen) zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, aufgrund (a) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (b) geänderten technischen Rahmenbedingungen (z. B. neue Browserversionen oder technische Standards), (c) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (d) der Fortentwicklung von Klar (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). Klar Insights wird den Kunden auf für ihn nachteilige Änderungen rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform informieren. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Stichtag der Änderung in Textform widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird Klar Insights auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden erheblich stören, hat die Änderung zu unterbleiben.
3. Support
a. Klar Insights stellt - vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (vgl. Ziff. 4) - einen angemessenen allgemeinen technischen Support zur Verfügung ("Support"), um es dem/den autorisierten Wartungskontakt(en) des Kunden zu ermöglichen, während der Standard- Supportzeiten von Klar Insights (soweit nicht anders vereinbart Mo-Fr 09:00 – 18:00 Uhr CET, außer gesetzliche Feiertage in Bayern, Deutschland) Probleme zu melden und Unterstützung bei der Nutzung von Klar zu erhalten. Der Support ist unter [email protected] erreichbar.
b. Die Support-Verpflichtungen von Klar Insights umfassen nicht:
i. Hilfestellung (über eine erste Kommunikation hinaus) oder Beratungszeit in Bezug auf Probleme zu leisten, die durch (i) Fehlfunktionen oder Ausfälle des Computersystems und/oder Kommunikationsnetzwerks, von dem aus der Kunde auf Klar zugreift, (ii) Software oder Dienstleistungen, die nicht von Klar Insights im Rahmen des Vertrages bereitgestellt wurden, (iii) Missbrauch, (iv) unsachgemäße Konfiguration durch den Kunden und/oder Dritte oder (v) – falls zutreffend - das Versäumnis des Kunden, Updates oder Korrekturen einzupflegen, oder (vi) jegliche andere Ursache, die nicht Klar Insights zuzuschreiben ist, verursacht wurden;
ii. Erbringung von Schulungsleistungen;
iii. Installationen und/oder Anpassungen an nicht vertragsgegenständlichen Systemen;
iv. unterstützende Anwendungsprogrammschnittstellen (APIs), die nicht von Klar Insights bereitgestellt oder genehmigt wurden.
c. Wenn Klar Insights den Kunden benachrichtigt, dass ein Problem, ein Fehler oder eine Störung, für die der Kunde Support angefordert hat, nicht abgedeckt ist, wird Klar Insights mit dem Kunden zusammenarbeiten, um eine einvernehmliche Arbeitsanweisung auf Angebotsbasis zu erstellen, nach der Klar Insights diese Leistungen zu den dann gültigen Vergütungssätzen von Klar Insights erbringen wird.
4. Gewährleistung
a. Bei Vorliegen eines Mangels (Sach- oder Rechtsmangel) gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, soweit nicht die nachstehenden Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
i. Für die Beschaffenheit der Funktionalität der von Klar Insights zur Verfügung gestellten Software ist allein der unter www.getklar.com angegeben Leistungsumfang maßgeblich; eine darüber hinausgehende Beschaffenheit von Klar ist nicht geschuldet.
ii. Klar Insights ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit von Klar nicht erheblich leidet.
iii. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird abbedungen.
b. Gewährleistungsansprüche erlöschen, falls der Kunde an mangelhaften Gegenständen selbst Nachbesserungsversuche unternimmt oder aber durch Dritte unternehmen lässt, es sei denn der Kunde weist im Einzelfall nach, dass derartige Handlungen nicht mitursächlich für die Mangelhaftigkeit geworden sind.
5. Verfügbarkeit von Klar / Leistungszeiten
a. Klar Insights wird für Klar eine durchschnittliche monatliche Betriebszeitverfügbarkeit gewährleisten, wie sie in dem im jeweiligen Bestellformular angegeben ist. Soweit nicht anders vereinbart wird eine Verfügbarkeit von 99,00 % pro Monat gewährleistet, exklusive geplanter Ausfallzeiten während von Klar Insights vorab angekündigter Wartungsfenster.
b. Klar Insights ist nur für die ordnungsgemäße Funktion der Systeme von Klar Insights bis zu den Internet-Hubs des Rechenzentrums von Klar Insights verantwortlich.
c. Liefertermine oder sonstige Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich In Textform vereinbart werden. Klar Insights kommt erst dann mit Lieferungen/Leistungen in Verzug, wenn eine seitens des Kunden in Textform gesetzte, den Umständen nach angemessene Nachfrist, die mindestens zwei Wochen zu betragen hat, fruchtlos abgelaufen ist. Auf die vorgenannten Umstände kann Klar Insights sich nur dann berufen, wenn Klar Insights den Kunden unverzüglich über die Umstände und die sich daraus ergebenden Lieferungs-/Leistungshindernisse informiert haben. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt zudem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung hierzu notwendiger Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
6. Subunternehmer
a. Klar Insights ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit Klar geeignete Subunternehmer einzusetzen.
b. Für den Fall, dass der Subunternehmer Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, gelten insoweit die datenschutzrechtlichen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen und ihrer Anlagen.
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
a. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung gewährt Klar Insights dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites und nicht unterlizenzierbares Recht, Klar und die Dokumentation während der Vertragslaufzeit für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden zu nutzen.
b. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt:
i. Klar Dritten oder nicht autorisierten Nutzern zur Verfügung stellen;
ii. Klar in einem Managed-Service-Angebot, einem Platform-as-a-Service (PaaS)- Angebot, einem Service-Büro oder einem anderen ähnlichen Produkt oder Angebot anbieten, nutzen oder sonst wie anderweitig verwerten;
iii. den Quellcode, den Objektcode oder jegliche Software, Dokumentation oder Daten im Zusammenhang mit Klar rückübersetzen, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zu bearbeiten;
iv. Klar modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
v. Klar kopieren;
vi. direkten oder indirekten Zugriff auf Klar in einer Weise ermöglichen, die jegliche Nutzungsbeschränkung umgeht;
vii. auf Klar zugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen, (b) ein Produkt zu erstellen, das ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken wie Klar verwendet, oder (c) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren.
c. Falls Klar Insights während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen von Klar herausgibt oder sonstige Änderungen in Bezug auf Klar vornimmt, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 7 auch insoweit.
d. Mit Ausnahme der individuellen Kundendaten ist der gesamte Inhalt von Klar, wie z. B. die Dokumentation, Texte, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder, Audio- und Videoclips, das alleinige geistige Eigentum von Klar Insights oder seinen Lizenzgebern und ist durch das Urheberrecht oder durch andere geistige Eigentumsrechte geschützt. Klar Insights (und ggf. seine Lizenzgeber) sind Eigentümer aller Rechte, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte an der Anwendung in Verbindung mit Klar. Alle geistigen Eigentumsrechte sowie sämtliche ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Klar Insights vorbehalten.
e. Die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte während der Vertragslaufzeit erfolgt nur, solange der Kunde die fällige Vergütung bezahlt.
f. Von den vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Mindestrechte des Anwenders gemäß § 69d UrhG unberührt.
8. Kundendaten
a. Der Kunde räumt Klar Insights das Recht ein, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und die über Schnittstellen eingelesenen Daten des Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung für die Nutzung von Klar zu nutzen, insbesondere das Recht, diese Kundendaten zu diesem Zweck zu vervielfältigen (z.B. zur Datensicherung), zu verändern und zum Zwecke des Zugriffs zur Verfügung zu stellen.
b. Der Kunde stellt sicher, dass
i. der Kunde über alle Rechte an den Kundendaten verfügt, die für die Einräumung von Rechten gemäß diesen Nutzungsbedingungen erforderlich sind;
ii. der Kunde nur Datenquellen auslesen lässt, für die er über die notwendigen Rechte verfügt;
iii. die Kundendaten nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen und nicht das geistige Eigentum oder sonstige Rechte eines Dritten verletzen.
c. Klar Insights wird Kundendaten und/oder personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen, seiner Datenschutzerklärung und den einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorschriften, sowie nach den rechtmäßigen Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern Klar Insights im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und sofern nicht anders vereinbart, ist Klar Insights Auftragsverarbeiter gemäß des Auftragsverarbeitungsvertrags.
d. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit Sekundärdaten in speziell gekennzeichneten Bereichen von Klar exportieren. Der Export von Rohdaten ist nicht möglich.
9. Rechteeinräumung und Verantwortlichkeit für Werbemittel ("Creatives")
a. Zweck der Rechteeinräumung: Um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen – insbesondere die Analyse und Darstellung der Werbemittel ("Creatives") und der zugehörigen Leistungsdaten (KPIs) des Kunden auf der von Klar Insights zur Verfügung gestellten Plattform – ist es technisch notwendig, dass Klar Insights auf diese Inhalte zugreift, sie vervielfältigt und darstellt.
b. Einräumung von Nutzungsrechten: Ergänzend zu den Rechten aus § 8 a) räumt der Kunde Klar Insights hiermit ein nicht-ausschließliches, weltweites, gebührenfreies und auf die Dauer dieses Vertrages beschränktes Recht ein, die vom Kunden auf Online-Werbeplattformen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Plattformen von Meta wie Facebook und Instagram, Google Ads, TikTok und Pinterest) eingesetzten Werbemittel und Inhalte (insbesondere Bilder, Videos, Texte, Grafiken, Tonaufnahmen; nachfolgend "Creatives") für die Vertragserfüllung zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere: a) das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), d.h. das Speichern der Creatives auf den Servern von Klar Insights; und b) das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), d.h. die Darstellung der Creatives für den Kunden innerhalb seines passwortgeschützten Accounts auf der Plattform.
c. Zweckbindung: Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich zum Zweck, dem jeweiligen Kunden seine eigenen Creatives und die dazugehörigen KPIs auf der Plattform anzuzeigen. Klar Insights verpflichtet sich, die Creatives des Kunden keinem Dritten (insbesondere nicht anderen Kunden) zugänglich zu machen oder für eigene Werbezwecke oder andere nicht vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
d. Gewährleistung und Freistellung: Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er über sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der Creatives erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verfügt und durch die Bereitstellung und Nutzung im Rahmen des mit Klar Insights geschlossenen Vertrages keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies ergänzt die Zusicherungen aus § 8 b) und § 11 b). Der Kunde stellt Klar Insights von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Creatives des Kunden durch Klar Insights geltend machen.
10. Vergütung und Preisänderungen
a. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den unter https://www.getklar.com/pricing abrufbaren Informationen. Sie hängt vom durchschnittlichen Nettoumsatz der verbundenen Shop Datenquellen der letzten 12 Monate (oder wenn noch keine 12 Monate verfügbar sind, vom jeweils verfügbaren Zeitraum) ab (abzüglich Rücksendungen und Steuern). Der Nettoumsatz wird von Klar Insights einmal zu Beginn und dann alle 3 Monate anhand der verbundenen Datenquellen ermittelt und gegebenenfalls zu Beginn der neuen Abrechnungsperiode angepasst. Klar Insights ist berechtigt den Nettoumsatz auch innerhalb einer Abrechnungsperiode neu zu bestimmen, wenn der Kunde nach der initialen Berechnung eine oder mehrere neue Shop Datenquellen hinzufügt, die mehr als 20% des neuen Nettoumsatzes ausmachen. Die Differenz wird in diesen Fällen pro Rata berechnet.
Modul: "Klar Attribution"
Analog zum Basisprodukt wird das Klar Attribution Modul auf Basis des tatsächlichen Nettoumsatzes abgerechnet (Berechnung siehe Basisprodukt). In die Berechnung fließen nur Umsätze aus Shop-Datenquellen ein, auf denen der Klar Pixel installiert wurde und für die Klar Attribution aktiv war. Für den Fall, dass der Klar Pixel keine Conversions misst, wird eine Mindestgebühr in Höhe von 200 € berechnet.
b. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
c. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen und nur zur Sicherung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
d. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus. Die Zahlungsabwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/terms, an die Klar Insights seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Zahlungsmittel des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung des Zahlungsmittels erfolgt umgehend nach Vertragsabschluss. Die Gebühren für eine Verlängerung richten sich nach den jeweils gültigen Sätzen von Klar Insights und sind jeweils am Verlängerungstag fällig und werden ebenfalls über Stripe eingezogen.
e. Verzugszinsen werden auf der Grundlage des gesetzlichen Zinssatzes ab Verzugsbeginn berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
f. Zehn (10) Tage nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden kann Klar Insights die weitere Erfüllung aussetzen, wenn der Kunde unbestrittene Beträge, die er im Rahmen dieses Vertrags schuldet, nicht vollständig bezahlt. Während Klar Insights die Leistung entsprechend aussetzt, hat der Kunde keinen Zugang zu Klar und/oder den Kundendaten und Klar Insights ist nicht verpflichtet, dem Kunden Kopien der Kundendaten zur Verfügung zu stellen.
g. Klar Insights ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise jeweils mit Ablauf des gebuchten Zeitraums mit sofortiger Wirkung zu erhöhen oder zu reduzieren. Die geänderten Preise werden wirksam, wenn (a) Klar Insights sie dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden vorab in Textform ankündigt und (b) der Kunde ihnen nicht innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung in Textform widerspricht. Bei der Ankündigung der Preisänderung wird Klar Insights auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, so gelten die bisherigen Preise weiter; Klar Insights hat jedoch das Recht den Vertrag ordentlich zu kündigen.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Der Kunde hat alle Mitwirkungspflichten zu erfüllen, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses von ihm verlangt werden. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, ist der Kunde verpflichtet:
i. die dem Kunden zugewiesenen Nutzungs- und Zugriffsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben; diese Daten sind durch geeignete und wirksame Maßnahmen zu schützen;
ii. Klar Insights die zur Anbindung der Datenquellen erforderlichen Information zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf zu aktualisieren;
iii. die in der jeweiligen Dokumentation beschriebenen Systemvoraussetzungen einzuhalten;
iv. die Beschränkungen und Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 7 einzuhalten und Verstöße gegen diese Verpflichtungen wirksam und mit dem Ziel zu verfolgen, zukünftige Verstöße zu verhindern;
v. die erforderliche Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen, soweit personenbezogene Daten im Rahmen von Klar erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, sofern keine andere gesetzliche Erlaubnis vorliegt;
vi. Daten und Informationen auf Viren und andere Schadsoftware zu prüfen, bevor sie an Klar Insights gesendet werden, und Anti-Viren-Programme nach dem Stand der Technik zu implementieren und zu pflegen; sowie
vii. Mängel der vertraglichen Leistungen unverzüglich nach Kenntniserlangung per E- Mail an Klar Insights zu rügen.
b. Der Kunde wird Klar Insights bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde trifft insbesondere angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die eigene Hardware und/oder Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch ordnungsgemäße Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen Hinweises (in Textform) im Einzelfall kann Klar Insights immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen Klar Insights in Berührung kommt, ordnungsgemäß gesichert sind.
c. Die ohne anders lautende Vereinbarung dem Kunden obliegende Pflicht zur Datensicherung umfasst alle technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der Systeme einschließlich der auf diesen Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.
d. Der Kunde erkennt an, dass die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden Voraussetzung für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erbringung der Klar Insights geschuldeten Leistungen ist. Etwaige Leistungsfristen verlängern sich durch die Nichterbringung notwendiger Mitwirkungspflichten. Der Kunde trägt alle Folgen und Kosten aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten.
12. Datenschutz
a. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Klar Insights verarbeitet Kundendaten nur in dem Umfang, der für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
b. Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten, so sichert er zu, dass er hierzu gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen berechtigt ist, beispielsweise durch eine Customer Consent Lösung, und stellt Klar Insights im Falle eines Verstoßes von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
c. Falls der Kunde personenbezogene Daten erhebt und diese an Klar Insights übermittelt, was beim Einsatz des Moduls Klar Attribution und bei der Übermittlung personenbezogener Daten über die Klar API der Fall ist, stellt dies eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO dar. Gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO wird hiermit zwischen den Parteien ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, welcher Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist.
13. Vertraulichkeit
a. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind alle Informationen, die eine Partei ("Offenbarer") der anderen ("Empfänger") direkt oder indirekt im Zusammenhang mit diesem Vertrag, den Bedingungen dieses Vertrages oder Informationen, die sich auf das Geschäft des Offenbarenden beziehen, zur Verfügung stellt und die vernünftigerweise als vertrauliche oder geschützte Informationen verstanden werden, unabhängig davon, ob sie gekennzeichnet sind oder nicht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse gemäß §. 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz, GeschGehG). Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur auf einer "Need-to-know"-Basis an seine Mitarbeiter weitergeben, sofern diese durch schriftliche Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung. Die Parteien werden nicht versuchen, geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu registrieren.
b. Die oben beschriebenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:
i. ist dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt,
ii. nicht durch ein schuldhaftes Handeln oder Versagen des Empfängers öffentlich bekannt ist oder wird,
iii. vom Empfänger unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen des Offenbarers entwickelt wird, oderx`
iv. von einem Dritten erhalten, der keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt und dadurch nicht gegen diese verstößt.
c. Werden vertrauliche Informationen im Sinne der vorstehenden Definition von einer Behörde angefordert, so ist die andere Partei unverzüglich und vor Weitergabe der Informationen an die Behörde zu informieren.
d. Die Rechte und Pflichten gemäß (a.) und (b.) werden durch die Beendigung dieser Vereinbarung nicht berührt. Beide Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei bei Beendigung dieser Vereinbarung nach Wahl der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese Informationen noch vorhanden sind. Die Verpflichtung zur Rückgabe oder Vernichtung Vertraulicher Informationen oder von Kopien davon erstreckt sich nicht auf automatisch erstellte Backup- oder Archivierungskopien, die im Rahmen der normalen Abläufe der Informationssysteme des Empfängers erstellt werden, vorausgesetzt, der Empfänger macht von diesen Kopien keinen Gebrauch mehr. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, vertrauliche Informationen oder Kopien davon in dem Umfang aufzubewahren, der für Dokumentationszwecke und gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
e. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, als Kunde in Veröffentlichungen von Klar Insights und der Presse genannt zu werden (z.B. durch die Verwendung des Firmenlogos des Kunden auf der Klar Webseite). Gemeinsame Fallstudien (Case studies) werden nur nach Freigabe durch den Kunden mit dessen Namen veröffentlicht.
14. Haftung
a. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass seine Nutzung von Klar einschließlich der von Klar ausgegebenen Ergebnisse, nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko erfolgt. Klar Insights bietet keine Garantie oder macht keine Zusicherung in Bezug auf die Ergebnisse, die der Kunde durch die Nutzung von Klar erhält, oder dass die Ergebnisse vollständig oder fehlerfrei sind. Die Ergebnisse stellen keine Beratung dar und Klar haftet nicht für Entscheidungen die der Kunde auf der Grundlage der von Klar erstellten Ergebnisse trifft.
b. Klar haftet nicht für die Richtigkeit der aus Datenquellen an Klar übertragenen Daten. Klar nimmt keine Prüfung dieser Daten vor.
c. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet Klar Insights Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur:
i. bei Vorsatz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Klar Insights eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
ii. bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
iii. bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist und nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch stets beschränkt auf den doppelten Betrag des jeweiligen Auftragswerts bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf das Doppelte des Werts der jährlichen Vergütung;
d. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 10.2 gelten nicht bei Arglist, der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
e. Soweit Klar Insights auf Schadensersatz haftet, umfasst der Anspruch Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter oder fehlerhaft aufgezeichneter Daten nur, soweit diese aus maschinenlesbaren Sicherungskopien des Vertragspartners rekonstruiert werden können. Das gilt nicht für den Verlust von Daten, die auch bei regelmäßiger mindestens täglicher Datensicherung nicht gesichert gewesen wären.
f. Für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen unbeschränkter Haftung – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
15. Laufzeit und Kündigung
a. Der Vertrag tritt mit der Auftragsbestätigung durch Klar Insights in Kraft und hat eine Laufzeit von einem Monat (Monatspaket) oder zwölf (12) Monaten (Jahrespaket). Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Tag zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich gekündigt werden, sofern der Kunde sicht nicht erneut für ein Jahrespaket mit einer festen Laufzeit von zwölf (12) Monaten entscheidet.
b. Klar Insights räumt dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart, eine Test-Periode mit einer Dauer von vierzehn (14) Tagen ein. Während der Test-Periode fällt keine Vergütung an. Die Kundin kann den Vertrag während der Test-Periode jederzeit kündigen. Klar Insights wird den Kunden rechtzeitig auf den Ablauf der Testphase hinweisen.
c. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
d. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform und kann an [email protected] gerichtet werden.
16. Höhere Gewalt
a. Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Bedingung dieser Vereinbarung zu erfüllen, solange eine solche Erfüllung durch höhere Gewalt verzögert oder verhindert wird, z. B. Kriege, terroristische Handlungen oder deren Androhung, behördliche Gesetze, Anordnungen, Auflagen oder Handlungen, feindliche oder feindliche Regierungshandlungen, Streiks, Seuchen, Epidemien oder Pandemien, Aussperrungen, Arbeits- oder Beschäftigungsstreitigkeiten, innere Unruhen, Brände, Überschwemmungen, Unfälle oder Ausfälle von Netzwerkverbindungen, elektrischer Energie oder Telekommunikationsdiensten, sofern sie außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegen und nicht auf ein Verschulden oder Fahrlässigkeit der jeweiligen Partei zurückzuführen sind.
b. Wenn eine dieser Bedingungen dazu führt, dass eine der Parteien eine in dieser Vereinbarung festgelegte Verpflichtung nicht erfüllt, gilt dieses Versäumnis nicht als Vertragsbruch oder Verzug, und die geltenden Fristen zur Erfüllung werden verlängert, jedoch nur in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem diese Bedingung besteht.
17. Schlussbestimmungen
a. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB, der bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsieht, wird abbedungen.
b. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Klar Insights, jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§ 354a HGB), darf der Kunde den Vertrag oder seine Rechte und Pflichten nicht an einen Dritten abtreten oder übertragen.
c. Für alle vertraglichen, deliktischen oder sonstigen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der entsprechenden nationalen Verweisungsnormen des Kollisionsrechts.
d. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München.
e. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, die dem rechtswirksamen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommen.
f. Klar Insights behält sich vor, die Klar Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Dem Kunden werden Änderungen per E-Mail oder beim Log-in mitgeteilt. Diese gelten als vereinbart, wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen bestätigt und Klar weiter nutzt. Hierauf wird Klar Insights den Kunden in der Mitteilung auch nochmals hinweisen. Sämtliche Anlagen sind Teil dieser Nutzungsbedingungen.
Version: 1.0.1 (20.01.2026)